Patienteninfo und FAQ
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Patienteninfo und FAQ

Wenn Sie möchten, können Sie den medizinischen Erhebungsbogen bereits zu Hause ausdrucken und ausüllen.

Allgemeine Fragen zur kieferorthopädischen Behandlung

Mit ca. 6 Jahren ist ein erster Besuch in der kieferorthopädischen Praxis sinnvoll. Es gibt Fehlstellungen (wie z.B. Kreuzbisse), die möglichst frühzeitig behandelt werden sollten, damit der Kiefer nicht in seinem weiteren Wachstum ungünstig beeinflusst oder gehemmt wird. Bei vorzeitig verloren gegangenen Milchzähnen kann ein Platzhalter für den nachfolgenden bleibenden Zahn indiziert sein.

Eine gute Stellung von Zähnen und Kiefer ermöglicht ein ausgewogenes Zusammenspiel von Zähnen, Muskulatur und Kiefergelenk im Kausystem. Das dient wiederum der Vorsorge gegen Beeinträchtigungen, die sich auf den ganzen Körper (z.B. Nacken- und Rückenschmerzen) auswirken können. Außerdem: Ein sympatisches Lächeln macht jeden Menschen attraktiver, dazu tragen gerade und gesunde Zähne viel bei – das ist aber nur ein Aspekt.

Eine kieferorthopädische Behandlung kann in jedem Alter indiziert sein. Zähne können sich grundsätzlich ein Leben lang bewegen und auch bewegt werden.

Wir empfehlen, die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Hauszahnarzt weiter wahrzunehmen.

Wenn eine herausnehmbare Zahnspange eingesetzt wird, muss man sich natürlich erst an das neue Gerät gewöhnen. Es treten aber keine Schmerzen auf. Bei einer festsitzenden Zahnspange können die Zähne zu Beginn empfindlich reagieren. Die Zähne mögen dann keine Kaubelastung. Bitte dann etwas weichere Kost essen.

Zahnstellungskorrekturen können in jedem Alter vorgenommen werden, während die Steuerung des Kiefer- und Gesichtswachstums nur bei wachsenden Kindern und Jugendlichen erfolgen kann.

Die besten Voraussetzungen sind eine gesunde Ernährung, die Vermeidung von Karies und vorzeitigem Verlust von Milchzähnen, sowie regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt.

Die Milchzähne haben eine Platzhalterfunktion für die bleibenden Zähne: Daher ist der Erhalt der Zähne wichtig.

Grundsätzlich ja; Voraussetzung für die Stabilität ist eine korrekte Behandlungsplanung mit Beachtung aller Aspekte, wie Kieferwachstum, Profil, Zahnachsen und Platzanalyse. Die „Rückfallneigung“ der Zähne ist besonders groß, wenn die festsitzende Zahnspange gerade abgenommen wurde. Das Ergebnis muss dann unbedingt stabilisiert werden. Hierfür sind herausnehmbare Zahnspangen (Retentionsgeräte) während der Nacht zu tragen und besonders zuverlässig sind die sogenannten „geklebten Retainer“ (Lingualretainer), ein ganz dünner Draht, der auf die Innenseite der Zähne geklebt wird.

Fragen zur Multiband- / Multibracketapparatur

Wenn die Zähne während der Behandlung mit der festsitzenden Zahnspange immer zuverlässig geputzt werden, entstehen keinerlei Schäden an den Zähnen. Der Bereich um die Brackets herum sollte mit speziellen Zwischenraumbürsten besonders aufmerksam geputzt werden. Diese Risikozonen können mit einem speziellen, unsichtbaren Schutzlack zusätzlich versiegelt werden. Eine unterstützende professionelle Zahnreinigung hat den Vorteil, dass mit Hilfe von rotierenden Bürstchen, Ultraschall und Reinigungspulver die Zähne nahezu perfekt gesäubert werden. Eine guter Neubeginn für eine häusliche Zahnpflege und ein überzeugendes Feedback für Sie als Patient.

Wenn sich das Bracket nur von der Zahnoberfläche abgelöst hat, aber noch fest mit dem Behandlungsbogen verbunden ist, entfernen Sie es bitte nicht. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir es wiederbefestigen können. Hat es sich vollständig von Zahn und Behandlungsbogen gelöst, nehmen Sie es bitte heraus. Beim nächsten Kontrolltermin setzen wir es wieder ein.

Sie können versuchen, den Behandlungsbogen wieder in die Brackets einzufügen. Sprechen Sie zur Kontrolle in jedem Fall einen neuen Termin ab.

Zu harte Speisen, wie z.B. Brotrinde und Nüsse, sollten vermieden werden. Es ist sinnvoll, Äpfel, Karotten, etc. in kleine Scheiben / Stücke zu schneiden. Auf Kaugummis, Karamelbonbons und sonstige stark klebrige Speisen sollte ganz verzichtet werden.

Es ist sinnvoll den Bogen vor der PZR zu entnehmen und unmittelbar nach der Zahnreinigung wieder einzusetzen.

Fragen zur herausnehmbaren Behandlungsapparatur

Schmerzt oder drückt die herausnehmbare Spange, sollten Sie umgehend einen Termin mit uns vereinbaren. Wir sehen uns die Druckstelle an und korrigieren ggf. die Zahnspange.

Wenn die Spange scharfen Kanten aufweist und die Drahtelemente verbogen sind, vereinbaren Sie bitte baldmöglichst einen Termin bei uns. Die Zahnspange kann repariert werden.

Fragen zu Versicherungen und Kostenübernahme

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf kieferorthopädische Leistungen, abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung. Darum wurden fünf sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeführt, in die die vorliegende Fehlstellung eingeteilt werden muss. Ab dem 3. Schweregrad (KIG3) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine ausreichend wirtschaftliche kieferorthopädische Behandlung. Fehlstellungen, die in die 1. und 2. Gruppe (KIG 1+2) fallen, sind aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig, aber die Kosten werden aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Krankenkassen nicht übernommen. Wird eine Behandlung nach dem 18. Lebensjahr begonnen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn es sich um eine Behandlung einer skelettalen Dysgnathie handelt, die in Kombination mit einer kieferchirurgischen Operation behandelt wird.

Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten die Kosten für medizinisch indizierte Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen. Der Umfang der Erstattung hängt von dem jeweils abgeschlossenen Tarif ab.

Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bzw. ein Kieferorthopäde hat zunächst die vollständige Ausbildung zum Zahnarzt absolviert. Danach schließt sich eine dreijährige Weiterbildung in einer Weiterbildungspraxis und paralleler Ausbildung in einer Zahnklinik an. Im Anschluss daran wird eine Prüfung vor einer Komission abgelegt. Bei anderen Bezeichnungen wie z.B. „Master of Science – Kieferorthopädie“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ wurden kieferorthopädische Kurse besucht, jedoch hat keine kieferorthopädische Weiterbildung kontinuierlich über einen 3-Jahres-Zeitraum stattgefunden. Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie arbeitet in der Regel ausschließlich kieferorthopädisch.

Patienten über 18 Jahre haben bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei schweren Fehlbildungen, die kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädisch behandelt werden müssen, Anspruch auf Übernahme der Kosten. Die Erstattungshöhe bei Privatversicherten richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung bzw. nach dem abgeschlossenen Tarif mit dem Versicherungsträger.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns bietet Informationen an zu Zweitmeinungen zu geplanten Behandlungen, auch in der Kieferorthopädie.